Wann ist Notwehr bzw. Selbstverteidigung erlaubt?

10.01.2023

Selbstverteidigung

Notwehr setzt voraus, dass eine Person unmittelbar und rechtswidrig angegriffen wird oder dass ein solcher Angriff unmittelbar bevorsteht. Der angegriffenen Person ist es gestattet, angemessene und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Angriff abzuwehren. Dabei ist es wichtig, dass die Verteidigungshandlung in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Angriffs steht. Das bedeutet, dass nur diejenige Gewalt eingesetzt werden darf, die zur Abwehr des Angriffs notwendig ist.

Es ist jedoch zu beachten, dass Notwehr keine Willkür oder Racheaktion rechtfertigt. Die angreifende Person muss sich in einer tatsächlichen Bedrohungslage befinden und handeln, um sich oder andere vor unmittelbarer Gefahr zu schützen. Wenn der Angriff vorbei ist oder wenn die Möglichkeit besteht, den Angriff auf andere Weise abzuwenden, endet das Recht auf Notwehr.

Die genaue Definition und Anwendung von Notwehr kann je nach Rechtsordnung variieren. Es ist wichtig, sich mit den Gesetzen des jeweiligen Landes oder Bundeslandes vertraut zu machen, um zu verstehen, wann und wie Notwehr angewendet werden kann.

Notwehr ist ein wichtiger Bestandteil des Rechts auf Selbstverteidigung und trägt dazu bei, dass Menschen in gefährlichen Situationen ihr Leben und ihre Sicherheit schützen können. Es ist jedoch ratsam, im Zweifelsfall die Polizei zu verständigen und die Situation den rechtlichen Behörden zu überlassen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

1. Wann ist Notwehr bzw. Selbstverteidigung überhaupt angebracht und erlaubt?

Bürgerliche Gesetzbuch, §227:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Weiter im Strafgesetzbuch (StGB) § 32 heißt es:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Die Verteidigung, die man während eines Angriffes auf sich oder andere wählt, gilt als nicht strafbar. Aber es gibt Details zu beachten

2. Wann herrscht eine Notwehrlage vor?

Fürchtet man einen Angriff auf  „individuelle, rechtlich geschützte Interessen“ oder findet man sich inmitten eines gegenwärtigen Angriffs.

Sogenannte geschützte individuelle Rechtsgüter sind:

  1. Leib und Leben
  2. Gesundheit
  3. Freiheit
  4. Eigentum
  5. Besitz
  6. Ehre

Dazu gehören auch Punkte wie Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer. Der Verbrecher hat während des Tatzeitpunkts kein Anrecht auf Schutz seiner Rechtsgüter.

3. Wann gilt ein Angriff als gegenwärtig / wann darf ich mich verteidigen?

Wenn dieser

  • unmittelbar bevorsteht
  • augenblicklich ausgeführt wird
  • noch nicht abgeschlossen ist

4. In welchem Maß ist Notwehr erlaubt?

„(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“ StGB §32

Zum Zeitpunkt der Gefährdung, darf sich der Attackierte, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen – in einem Ausmaß, welches ihm ermöglicht die Notsituation zu beenden oder ihr zu entkommen.

Grundsätzlich gilt, für die Verteidigung sollte das mildeste Mittel, welches man zur Verfügung hat, gewählt werden.

Die Wahl des Mittels liegt allerdings beim potentiellen Opfer. Muss sich beispielsweise eine ältere Dame gegen einen körperlich überlegenen Mann behaupten, darf sie diesen z.B. auch mit Waffen wie Messern abwehren.

Einschränkungen des Notwehrrechts: Vor dem Einsatz eines tödlichen Verteidigungsmittels, sollte vorher, wenn es die Situation zulässt, eine Warnung abgegeben werden. Besonders beim Schusswaffeneinsatz – hier sollte ein Warnschuss abgegeben werden.

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